Erstellung von Jahresabschlüssen / Steuererklärungen

Unter Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des Steuerrechts und Handelsrechts erstellen wir als Ihr Steuerberater Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen sämtlicher Größenklassen und Rechtsformen (Bilanz, GuV und Anhang). Die Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung steht bei Fertigung sämtlicher Steuererklärungen im Vordergrund.
Um die Abschlussunterlagen auch für Dritte (wie z.B. die Hausbank) anschaulich zu gestalten, ist ein ausführlicher Erläuterungsteil – sofern gewünscht – ebenso Bestandteil der Bilanz.
Sämtliche Steuerbescheide werden geprüft, um bei Abweichungen eventuell in Korrespondenz mit dem Finanzamt treten zu können.